Rutschhemmende Bodenbeläge kommen in sämtlichen Gewerbebereichen überall da zum Einsatz, wo eine akute Rutschgefahr besteht.
Es gibt unterschiedliche Rutschhemmstufen die von der Berufsgenossenschaft in der BGR 181 (Regeln für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr) festgelegt wurden. Diese richten sich nach Art der Nutzung und des jeweiligen Einsatzgebietes. So findet man beispielsweise Gastronomische Küchen in Rutschhemmstufe 11 bzw. 12 des Regelwerkes eingestuft.
Allgemein: Je höher die Rutschhemmstufe, desto schwieriger die allgemeine Reinigung! Bei höheren Rutschhemmstufen und in Verbindung mit einem geforderten Verdrängungsraum (z.B. V4, V6 oder V8) sollte zwingend auch ein entsprechendes Oberflächengefälle für die notwendige Reinigung vorgesehen werden.