Rutschhemmende Bodenbeläge kommen in sämtlichen Gewerbebereichen überall da zum Einsatz, wo eine akute Rutschgefahr besteht.

Es gibt unterschiedliche Rutschhemmstufen die von der Berufsgenossenschaft in der BGR 181 (Regeln für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr) festgelegt wurden. Diese richten sich nach Art der Nutzung und des jeweiligen Einsatzgebietes. So findet man beispielsweise Gastronomische Küchen in Rutschhemmstufe 11 bzw. 12 des Regelwerkes eingestuft.

Rutschhemmstufe 12 bedeutet, dass man noch einen sicheren Stand bei einem Neigungswinkel zwischen 27° bis 35° hat. 

Allgemein: Je höher die Rutschhemmstufe, desto schwieriger die allgemeine Reinigung! Bei höheren Rutschhemmstufen und in Verbindung mit einem geforderten Verdrängungsraum (z.B. V4, V6 oder V8) sollte zwingend auch ein entsprechendes Oberflächengefälle für die notwendige Reinigung vorgesehen werden.
 Polyschutz Bautechnik GmbH berät sie auch hier fachmännisch!
 

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